B196 (Erweiterung zur Klasse B)

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

Klasse B mit Schlüsselzahl 196 = (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Mindestvoraussetzungen:

Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B,
  • Mindestalter 25 Jahre,
  • Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).

    Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.

Eingeschlossene Klassen: keine

Achtung diese Nationale Schlüsselzahl gilt nur in Deutschland!Das Fahren ins oder im Ausland ist damit ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.